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Der 'Gefährder' und das 'Gefährdungsrecht' - eine rechtssoziologische Analyse am Beispiel der Urteile des Bundesverfassungsgerichts über die nachträgliche Sicherungsverwahrung und die akustische Wohnraumüberwachung
Title:
Der 'Gefährder' und das 'Gefährdungsrecht' - eine rechtssoziologische Analyse am Beispiel der Urteile des Bundesverfassungsgerichts über die nachträgliche Sicherungsverwahrung und die akustische Wohnraumüberwachung
Author:
Böhm, María Laura,
ISBN:
gup2011-123
Personal Author:
Publication Information:
Universitätsverlag Göttingen 2011
Abstract:
Endanger law ('Gefährdungsrecht') is a criminal law which is seeking security - and thereafter fighting 'risks' and 'dangers' - as its main objective and which is acting on the basis of risk patterns developed by this law itself. Individuals who fit these characteristics are being fought against as endangerers, that means, as high risky figures - and not as offenders. In this work it is presented this figure which has been constructed by the criminal policies and system in Germany during recent years, and has been co-constructed by the Constitutional Court in at least two cases: in the case of the acoustic home surveillance and in the case of the subsequent incapacitation order. Here is (critically) explained the internal logic and rationality which is leading this endanger law.

Die vorliegende Untersuchung setzt sich mit neuen Adressaten des Strafrechts auseinander, deren Konstruktion im Strafrechtsdiskurs zunächst an Transformationen des Rechtsstaatskonzeptes denken lassen könnte. Eine genauere Betrachtung enthüllt jedoch alt bekannte Komponenten des Strafrechtes, die diesen neuen Figuren, den ,Gefährdern', innewohnen. Eine Analyse von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zur nachträglichen Sicherungsverwahrung und zur akustischen Wohnraumüberwachung verdeutlicht, dass rechtsstaatliche Prinzipien und Mechanismen nicht etwa obsolet, sondern vielmehr umformuliert und praktiziert werden. Das Strafrecht agiert - rechtsstaatskonform - immer aggressiver und immer zerstreuter. Diesen Manifestationen des gegenwärtigen Strafrechts, das sich gegen jegliche Gefährdung der Sicherheit richtet - und welches hier als ,Gefährdungsrecht' bezeichnet wird -, ist dezidiert entgegenzutreten.
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